Verbandsmitglieder

Regelungen über die Mitgliedschaftsverhältnisse im allgemeinen enthalten die §§ 22 ff. des Wasserverbandsgesetzes und speziell bezogen auf die Unterhaltungsverbände §§ 63 ff. des Niedersächsischen Wassergesetzes. 

Mitglieder des UHV „Hase – Bever“ sind die im Verbandsgebiet bestehenden Wasser- und Bodenverbände, zu deren Aufgaben beim Inkrafttreten des Niedersächsischen Wassergesetzes die Unterhaltung von Gewässern gehörte, die Gemeinden, die Eigentümer grundsteuerfreier Flächen nach Zuweisung durch die Aufsichtsbehörde und die gem. § 23 WVG aufgenommenen oder herangezogenen Personen. In der Gründungsphase der ehem. UHV „Obere Hase“ und „Obere Bever“ ist nach ausführlicher Prüfung der Rechtslage entschieden worden, dass für beide UHV die Form der kommunalen Mitgliedschaft (im Gegensatz zur Einzelmitgliedschaft aller Eigentümer der im Verbandsgebiet gelegenen Grundstücke) gegeben ist. Die Darstellung der Zusammenhänge enthält der Aufsatz von gr. Beilage über die historische Entwicklung der Gewässerunterhaltung im Osnabrücker Land.

Es ist schwer zu entscheiden, ob die kommunale Mitgliedschaft gegenüber der Einzelmitgliedschaft Vorteile bietet oder nicht. Einerseits hat es sich als günstig erwiesen, dass der UHV gut in kommunale Planungen und Entscheidungsprozesse eingebunden ist und vielleicht eher den öffentlich-rechtlichen Charakter der Gewässerunterhaltung wahren kann als stärker von Einzelinteressen bestimmte Verbände, andererseits ist es mitunter hinderlich, dass der UHV mit seiner Satzung den einzelnen Grundeigentümer oder Gewässeranlieger, der ja nicht Verbandsmitglied ist, nicht erreichen und nicht binden kann. Er bedarf der Vermittlung durch die Wasserbehörde.

Teilgebiet Hase

Wasser- und Bodenverbände

  • Am Galbrink in Bissendorf
  • Halterner Bruch in Belm
  • Natbergen-Lüstringen in Bissendorf
  • Nordbruch und Flage in Belm
  • Oberhalb Astruper Mühle in Belm
  • Pye-Halen in Lotte
  • Strothewiesen in Osnabrück
  • Vehrter Bach in Belm
  • Werscher Wiesen in Bissendorf

Städte und Gemeinden

  • Bad Essen
  • Belm
  • Bad Iburg
  • Bissendorf
  • Bramsche
  • Dissen
  • Georgsmarienhütte
  • Hagen a.T.W.
  • Hasbergen
  • Hilter
  • Melle
  • Osnabrück
  • Ostercappeln
  • Wallenhorst

Teilgebiet Bever

Wasser- und Bodenverbände

  • Glaner Bach in Glandorf
  • Iburg-Süd in Bad Iburg
  • Laer-Heide I in Bad Laer
  • Landwehr, Süß- und Salzbach in Bad Laer
  • Südbach in Hilter

Städte und Gemeinden

  • Bad Iburg
  • Bad Laer
  • Bad Rothenfelde
  • Dissen
  • Georgsmarienhütte
  • Glandorf
  • Hagen a.T.W.
  • Hilter

Nachricht vom 01.09.2024

Seit dem 01.09.2024 ist Gerrit Tegtbauer neuer Verbandsgeschäftsführer.