Gesetzliche Grundlagen
Der Verbandsarbeit
Unterhaltungsverbände nehmen ihre Aufgaben auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, Richtlinien und Verträgen wahr. Eine Auswahl der wichtigsten Vorschriften enthält die Tabelle.
Ein Anklicken der markierten Vorschriften führt zur Volltextversion.
Organisationsrecht
Wasserrecht
Fachrecht
Sonstige Grundlagen
EU
EU-Richtlinien
Wasserrahemenrichtline (WRRL)
Flora - Fauna - Habitat (FFH)
FFH-Verträglichkeit
Bund
SGB, Arbeitsrecht, Tarifrecht, UStG
LK, Stadt OS
Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete
FFH-Managementpläne
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Satzungen
Das Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz – WVG) vom 12. Februar 1991 räumt dem Verband das Recht ein, seine Rechtsverhältnisse und die Rechtsbeziehungen zu den Verbandsmitgliedern durch eine Satzung zu regeln (WVG § 6 – Satzung).
Mit der Satzungsautonomie überlässt der Staat dem Verband in eigener Verantwortung die Regelung solcher Angelegenheiten, die ihn selbst betreffen und die er in überschaubaren Bereichen am sachkundigsten beurteilen kann. Die Satzung ist eine Rechtsvorschrift, die vom Verband mit Wirksamkeit für die Verbandsmitglieder erlassen wird. Angesprochen sind die Bestimmungen über die Mitgliedschaft, die Vertretungsrechte der Mitglieder, die Grundsätze der Beitragsbemessung, die Beschäftigungsverhältnisse der Verbandsmitarbeiter, Angelegenheiten der Gewässerschau und die Beziehung zur Aufsichtsbehörde. So bildet die Satzung den Rahmen der verbandlichen Selbstverwaltung.
Neben der Satzung des Unterhaltungsverbandes finden Sie hier die Satzungen der drei Wasser- und Bodenverbände zum Download, deren Aufgaben der Unterhaltungsverband übernommen hat.